Auch diese Stadtratssitzung fand pandemiebedingt in Form einer Videokonferenz statt.

1. Haupttagesordnungspunkt war die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 .

Dieser schließt im Ergebnishaushalt mit € 13.748.926,-- Einnahmen und € 13.806.092,-- Ausgaben und somit mit einem Fehlbedarf von € 57.166,-- ab. Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2022 wird etwa € 21,634 Mio. betragen. Zum Ende des Jahres 2020 betrug dieser noch € 21,143 Mio.

Im Finanzhaushalt werden € 713.950,-- Einnahmen und € 1.867.800,-- Ausgaben erwartet. Das bilanzielle Eigenkapital schrumpft von € 16,235 Mio. auf € 16,178 Mio. Die Erträge steigen insgesamt um ca. 13,6 % und die Aufwendungen um ca. 11,6 % Größter Posten auf der Einnahmenseite werden die Steuern in Höhe von ca. € 7,884 Mio. sein; auf der Ausgabenseite stehen die Personalkosten mit ca. € 4,1 Mio. und die VG- und Kreisumlagezahlungen mit ca. € 5,8 Mio. zu buche.
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Pflege und Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken steigen um fast eine halbe Million Euro auf € 660.000,-- . Wesentliche Posten sind der Umbau von Küche und Personalraum in der Kita Gänsaugraben und die Dacherneuerung der Trauerhalle. Für Baumpflege werden ca. € 78.500,-- aufgewendet.
Investitionen werden in 2022 geplant in Höhe von € 1,867 Mio. Hiervon entfallen auf die Stadtsanierung € 730.000,-- sowie € 661.000,-- Erschließungskosten für das Baugebiet Krämereck-Süd. Für die geplanten Baumaßnahmen der Kita Gänsaugraben werden Mittel von ca. € 200.000,-- veranschlagt. € 50.000,-- sind für die Neuanlage eines Kinder- und Jugendparks incl. Basketball- und Skateranlage geplant. Neue Urnenstelen für den Friedhof werden ca. € 40.000,-- kosten. Für Maßnahmen zur Umsetzung des Hochwasserschutzes werden ca. € 75.000,-- ausgegeben.
Die Investitionskredite zum Ende des Jahres 2022 werden sich auf ca. € 5,654 Mio. belaufen und die sog. Kassenkredite auf € 15,98 Mio. Insgesamt wird der Schuldenstand zum Jahresende 2022 ca. € 21,634 Mio. betragen.

Der Stadtrat hat den Haushalt 2022 beschlossen.

2. Der Stadtrat beschloss nach erneuter Auslegung den Bebauungsplan „Fährstraße“ mit gestalterischen Textfestsetzungen incl. Hinweisen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen. Ziel und Zweck ist die Errichtung von 15 Reihenhäusern mit je 120 qm Wohnfläche durch einen privaten Vorhabenträger.

3. Der Stadtrat beschloss die Neuregelung zum Bewohnerparken in Oppenheim. Diese sieht folgende Verfahrensweise vor:

  • Das Gebiet, in dem Bewohnerparken vorgesehen wird, wird in zwei Bereiche aufgeteilt, nämlich Vorstadt und Altstadt.
  • Der Geltungszeitraum der Bewohnerparkvorrechte wird auf folgende Zeiträume beschränkt: Montags bis freitags von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 16 Uhr bis 21 Uhr, samstags von 11 Uhr bis 16 Uhr.
  • Parkausweise werden zukünftig nur noch für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Sondergenehmigungen für Handwerker und Pflegedienste werden wie bisher ausgegeben.
  • Im Bereich der Arztpraxen Dr. Duhr und Dr. Weber in der Pfaugasse werden jeweils Bereiche eingerichtet, in denen jeweils zwei Fahrzeuge von Besuchern der Arztpraxen mit Parkscheibe für zwei Stunden parken können.
  • Die Prüfung der Berechtigung zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises obliegt künftig ausschließlich der VG Rhein-Selz. Die Prüfung seitens der Stadt Oppenheim ist bereits seit Anfang 2020 entfallen.
  • Antragsberechtigt ist nur, wer mit Erstwohnsitz im Bereich des Bewohnerparkens gemeldet ist, ein Fahrzeug besitzt (ggf. auch Dienstfahrzeug) und nachweislich keine geeigneten Parkflächen besitzt. Sollten in einem Anwesen mehrere Personen mit Erstwohnsitz gemeldet sein und eigene Fahrzeuge (oder Dienstfahrzeuge) führen, werden von der max. Anzahl der berechtigten Personen bzw. Fahrzeuge die vorhandene Anzahl von Parkflächen abgezogen.
  • Jeder Bewohner kann max. ein Ausweis erhalten.
  • Parkausweise für Fahrzeuge mit wechselnden Kennzeichen werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen bewilligt.
  • Personen, die nicht im Bewohnerparkbereich wohnen, aber dort arbeiten, sind nicht antragsberechtigt. Inhaber/Geschäftsführer von Firmen/Gewerbebetrieben, die im Bereich des Bewohnerparkens liegen, können aus Kulanzgründen einen Sonderausweis erhalten.

4. Der Stadtrat beschloss die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs mit kippbarer Pritsche für den Bauhof. Die Verwaltung wurde ermächtigt bei Freigabe einer Förderung eine Ausschreibung/Angebotsabfrage durchzuführen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu wirtschaftlichsten Konditionen (Kauf oder Leasing) zu vergeben.

5. Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Planungsleistungen zur Sanierung der Trauerhalle an Herrn Wambsganß-Bollweg, Dienheim, zu einem Maximalhonorar von € 10.000,-- zu vergeben.

6. Der Stadtrat beschloss den Abschluss des Kooperationsvertrages mit dem Dekanat Ingelheim-Oppenheim. Dieser ersetzt den ursprünglichen Vertrag vom 22.2.1990 . Der Vertrag beinhaltet in erster Linie die Kooperation mit Schwerpunkt auf der pädagogischen Jugendarbeit. Die bauliche Unterhaltung des Gebäudes des Jugendhauses in der Rheinstraße incl. des Hofes obliegt der Stadt Oppenheim; ebenso trägt die Stadt auch die Nebenkosten des Gebäudes.

7. Der Stadtrat erteilte das Einvernehmen diverser Bauanträge die von Bauherren in der Wormser, Vorstädter, Werderstraße und im Baumschulweg gestellt wurden.

Helmut Krethe