Windräder in einem Windpark in Rhein-Selz

1. Der Verbandsgemeinderat der VG Rhein-Selz hat in seiner Sitzung vor einem Jahr den Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) zum Ausbau von erneuerbarer Energie sowie die Gründung und Satzung gefasst.

Weiter hatte der VG-Rat beschlossen, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um möglichst alle Ortsgemeinden und Städte für die Bildung der AÖR zu gewinnen.

Von den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde haben im Vorfeld 15 durch Beschluss einen Beitritt zur AÖR signalisiert. In den restlichen fünf Mitgliedsgemeinden steht eine Beschlussfassung noch aus.

Der Stadtrat lehnte nach einer intensiven Diskussion den Beitritt zur Errichtung einer rechtsfähigen gemeinsamen kommunalen Anstalt „Kommunale Energie Rhein-Selz AÖR“ sowie die Satzung hierzu mit einem Stimmenergebnis von 10 Ja-Stimmen bei 10 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen ab. BLO-Stadtrat Helmut Krethe hat sich der Stimme enthalten. Von der Idee ist er zwar überzeugt, jedoch wurde dem Stadtrat eine Satzung präsentiert, die laut VG-Bürgermeister Groth nicht abgeändert werden durfte. In diesem Satzungsentwurf wurde u.a. geregelt, dass der Austritt einer Gemeinde aus der AÖR nur dann zulässig sei, wenn die übrigen Mitgliedsgemeinden dem zustimmen würden, es also einstimmig sein müsste. Nach dem Landesgesetz über kommunale Zusammenarbeit wäre auch eine Mehrheitsentscheidung für einen Austritt einer Mitgliedsgemeinde aus der AÖR möglich. Mit diesem Argument wurde Helmut Krethe von VG-Bürgermeister Groth nicht gehört, da dieser sofort auf die juristischen Experten verwies, die die Satzung ausgearbeitet haben. Da keiner dieser Experten auf der Stadtratssitzung anwesend war und dieses Problem geklärt werden konnte, hatte Helmut Krethe sich für eine Stimmenthaltung entschieden.

Diejenigen, die mit „Nein“ gestimmt haben, haben haftungsrechtliche Gründe ins Feld geführt, die nicht in Gänze geklärt seien. Nach Auffassung von Helmut Krethe sind die haftungsrechtlichen Risiken durchaus vorhanden, jedoch sollen an einzelnen Projekten, an denen einzelne Trägerkommunen kein Interesse haben, diese nicht haften. Das würde in einer Freistellungsregelung zum Ausdruck kommen. 

2. Die Verwaltung unterrichtete den Stadtrat über vom Bauausschuss zugestimmte Baumaßnahmen im Kautzbrunnenweg, Krämerstr., Friedrich-Ebert-Str., Rathofstr. und Vorstädter Str.

3. Die WfO-Fraktion stellte den Antrag zur Teilnahme der Stadt Oppenheim am Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“. Das Bundes-Förderprogramm unterstützt Kommunen bei der Entwicklung naturnaher Grünstrukturen im direkten Wohnumfeld. Ziel ist es, Städte lebenswerter zu machen, die biologische Vielfalt zu erhalten und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Stadtrat beschloss eine Beteiligung am Förderprogramm zu prüfen, förderfähige Maßnahmen in der Stadt zu eruieren und im Falle dessen kurzfristig die weiteren Schritte bis zur Antragstellung einzuleiten.

 

Helmut Krethe