1. Haupttagesordnungspunkt war die Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zur 3. Teilfortschreibung des Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe.

Windräder in einem Windpark in Rhein-Selz

1. Der Verbandsgemeinderat der VG Rhein-Selz hat in seiner Sitzung vor einem Jahr den Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) zum Ausbau von erneuerbarer Energie sowie die Gründung und Satzung gefasst.

Weiter hatte der VG-Rat beschlossen, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um möglichst alle Ortsgemeinden und Städte für die Bildung der AÖR zu gewinnen.

1. Haupttagesordnungspunkt war die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 . Dieser schließt im Ergebnishaushalt mit € 16.151.468,-- Einnahmen und € 16.069.877,-- Ausgaben und somit mit einem Überschuss von € 81.591,-- ab. Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2024 wird etwa € 21,82 Mio. betragen. Zum Ende des Jahres 2023 betrug dieser  € 20,0 Mio. 

1. Aufgrund des sog. Heizungsgesetzes des Bundes sind die Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Der Stadtrat übertrug diese Aufgabe zur Erledigung an die Verbandsgemeinde Rhein-Selz.

2. Der Stadtrat beschloss die Zustimmung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Die Gemarkung Oppenheim ist vom Bau von Windkraftanlagen nicht tangiert.

1. Bezüglich der Sanierung der Trauerhalle wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. As Befund zeigte sich dass sich an der südlichen Wand deutliche Rissbildungen und weitere Schäden auftraten. Eine Gefährdung der Standsicherheit konnte jedoch nicht festgestellt werden. Dennoch zeigte sich aus geotechnischer und planerischer Sicht der Abbruch des Bestands aus Pflanztrogwand und Betonweg sinnvoll.
Für eine seriöse und belastbare Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme bedarf es noch diverser Detailabsprachen. Die Ausschüsse und der Stadtrat werden weiter damit befasst werden. Als grobe erste Kostenschätzung muss von einem Betrag von ca. € 606.125,-- ausgegangen werden.

2. Der Stadtrat verweigerte die Freigabe der Planung für den Ausbau der Kita Gänsaugraben um einen Arbeits- und Pausenraum, da mit Gesamtkosten von ca. €466.000,-- gerechnet wird.