1. Den Bebauungsplanentwurf „Kette-Saar, 14. Änderung“ stand im Stadtrat zur Abstimmung. Es sollte die Offenlage beschlossen werden. Ziel des Bebauungsplanentwurfs ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks im St.-Ambrogio-Ring mit einem dreigeschossigen Gebäude zuzüglich Dachgeschoss, welches als Pflegeheim für Senioren genutzt werden soll.

BLO-Stadtrat Helmut Krethe machte in der Stadtratssitzung geltend, dass aufgrund des Fachkräftemangels im bestehenden Altenzentrum, sowohl dieses als auch das neu zu errichtende Pflegeheim in personelle Schwierigkeiten kommen könnte, mit der Folge, dass letztendlich ein oder sogar beide Heime nicht mehr betrieben werden können und dürfen. Helmut Krethe stellte daher den Antrag gem. § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung auf Expertenanhörung. Dies ist ein sogenannter Minderheitenschutz mit dem Ziel zunächst keine Fakten zu schaffen, sondern erst Experten zu der Problematik des Pflegekräftemangels in Verbindung zweier Seniorenheime in einer Stadt zu hören. Dieser Antrag wurde von den Fraktionen von WfO und SPD unterstützt. Die Fraktionen sollen innerhalb der nächsten 14 Tage Vorschläge für einzuladende Experten unterbreiten. Die Expertenanhörung soll in einer Stadtratssitzung im Juni d.J. erfolgen.

2. Der Stadtrat beschloss nach eingehender Diskussion mehrheitlich den Grundsatzbeschluss, sich an einer zu bildenden rechtsfähigen kommunalen Anstalt „Kommunale Energie Rhein-Selz Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit einer Kapitaleinlage von € 1.000,-- zu beteiligen. Bis sich die Anstalt finanziell selbst trägt, können weitere Entgelte von den beteiligten Kommunen erhoben werden. Der Bedarf hierzu wird jährlich ermittelt.

Die Trägerkommunen übertragen der Anstalt folgende Aufgaben: Erzeugung, Transport, Nutzung und Vermarktung von erneuerbaren Energien durch Windräder, Fotovoltaik- und Geothermieanlagen. Der Stadtrat beschloss auch den Satzungsentwurf dazu. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird den Satzungsentwurf der zu bildenden Anstalt prüfen. Danach beschäftigen sich die Ortsgemeinden und die Städte Nierstein und Oppenheim erneut damit.

3. Im Zuge der Verlängerung des RheinTerrassenWeges von Mainz nach Bingen, dem damit verbundenen Erfordernis der Überarbeitung der Infotafeln sowie auch diverser Wegeanpassungen und wiederum dem notwendigen Austausch bestehender Wegweiser werden für die Stadt Oppenheim einmalige Kosten von ca. € 2.600,-- und jährliche Kosten von ca. € 1.500,-- entstehen. Der Stadtrat stimmte der Übernahme des einmaligen Kostenanteils für diese notwendige infrastrukturelle Maßnahme zu.

4. Der Stadtrat stimmte dem in der Planung befindlichen Neubau eines Zweifamilienhauses (hier: der Erstellung eines Nebengebäudes) in der Carl-Koch-Straße zu.

Einer weiteren geplanten Baumaßnahme in der Pilgersberggasse wurde vom Stadtrat das Einvernehmen versagt.

5. Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 der Stadt Oppenheim wurde von der Kommunalaufsicht haushaltsrechtlich genehmigt.

Helmut Krethe