1. Aufgrund des sog. Heizungsgesetzes des Bundes sind die Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Der Stadtrat übertrug diese Aufgabe zur Erledigung an die Verbandsgemeinde Rhein-Selz.

2. Der Stadtrat beschloss die Zustimmung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Die Gemarkung Oppenheim ist vom Bau von Windkraftanlagen nicht tangiert.

3. Der Stadtrat beschloss die Billigung des Planentwurfs des Bebauungsplans „Kleingartenanlage-Unterfeld, 2. Änderung“ (Teilaufhebung) und die Einleitung der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung.

Der südliche Teil der Kleingartenanlage, welcher im Geltungsbereich dieser Teilaufhebung liegt, ist aktuell zum Großteil als Weinbaufläche im Rahmen der Allmend-Satzung genutzt. Der räumliche Geltungsbereich soll der tatsächlichen Nutzung angepasst und die Flächen sollen planerisch der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden, weshalb sie dem Außenbereich zugeordnet werden können. Hierdurch entfällt das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

4. Hinsichtlich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Stadtgebiet beschloss der Stadtrat, die Verwaltung mit der Ausschreibung zu ermächtigen. Weiter wurde beschlossen, die Stadtbürgermeisterin mit der Vergabe des Auftrags an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Es wird mit Kosten von ca.    € 217.000,-- gerechnet.

5. Die im Zusammenhang mit dem Stadtsanierungsprogramm „Aktive Stadt-Lebendige Zentren“ geplante Umgestaltungsmaßnahme „Ausbau Zolltorplatz“ ist überarbeitet worden. Die Toilettenanlage entfällt. Es wird mit Ausbaukosten von ca. € 500.000,-- brutto gerechnet werden. Der Stadtrat beschloss die Ausführung des Vorhabens incl. den rechtskonformen Ausschreibungen. Weiter beschloss der Stadtrat, die Stadtbürgermeisterin mit der Vergabe des Auftrags an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Der Eigenanteil der Stadt liegt abzüglich von Zuschüssen bei ca. € 108.000,-- .

6. Im November 2022 hatte der Stadtrat die Teilnahme am Förderprogramm-Baulandinitiative „Gut wohnen in der Region“ beschlossen. Ziel der Initiative ist die Unterstützung der Gemeinden bei der Aktivierung und Entwicklung von konkreten Potentialflächen für eine wohnbauliche Nutzung, insbesondere für den geförderten Mietwohnungsbau. Der Stadtrat beschloss, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Projektsteuerung für die Erstellung einer Rahmenplanung incl. Bürger- und Eigentümerdialog und die Stadtbürgermeisterin mit der Vergabe der Planungsleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Bei der Fläche handelt es sich im Wesentlichen um das Gebiet des Bebauungsplans „Kette-Saar“. Der Bauausschuss wird abschließend die genauen Flächen festlegen.

7. Hinsichtlich der Trauerhalle Oppenheim beschloss der Stadtrat die Umsetzung der für 2024 geplanten Sanierungsmaßnahmen, sofern es die Haushaltslage erlaubt. Ansonsten wird nur der erste Bauabschnitt (Dachflächen und Abschiedsraum) realisiert. Die Kosten hierfür wurden mit ca. € 458.000,-- veranschlagt. Für den im Jahr 2025 anstehenden 3. Bauabschnitt (Innenraum) incl. weitere Nebenkosten werden weitere ca. € 150.000,-- anfallen.

8. Der Stadtrat beriet im Zusammenhang mit der notwendigen Kanalbaumaßnahme eines Teilbereichs des Baumschulweges zwischen den Hausnummern 12 und 28 (ca. 175 Meter) im Rahmen einer beitragspflichtigen Ausbaumaßnahme im sog. Bauprogramm auszubauen. Der Stadtrat verwies die Angelegenheit in den Bauausschuss und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung.

9. Der Stadtrat beschloss die Bushaltestelle an der K40 auf Höhe der VG-Verwaltung barrierefrei umzubauen. Die Verwaltung wurde mit der Ausschreibung der Planungsleistungen und die Stadtbürgermeisterin mit der Vergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter beauftragt. Es sollen mögliche Fördermittel eingeworben werden. Die Planung soll 2024 und der Umbau im Jahr 2025 erfolgen.

10. Das Parkplatzgrundstück Amtsgerichtsplatz 2 soll mit fünf Kfz.-Stellplätzen vermietet werden. Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt pro zu vermietenden Stellplatz € 35,-- .

11. Die CDU-Fraktion stellte den Antrag auf Erstattung notwendiger Aufwendungen für entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegenden Angehörigen während der Ausübung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Aufwendungen sollten € 20,-- pro Stunde nicht überschreiten. Die soll in § 7 der Hauptsatzung der Stadt Oppenheim aufgenommen werden. Der Stadtrat verwies den Antrag in den Ältestenrat und in den Haupt- und Finanzausschuss.

Außerdem sollen abwesende Ratsmitglieder an den Sitzungen des Stadtrats durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragung teilnehmen können. Hierzu soll ein neuer Paragraf in die Hauptsatzung eingeführt werden. BLO-Stadtrat Helmut Krethe bemerkte, dass hierzu Voraussetzungen definiert werden müssen, um diesen Punkt in die Hauptsatzung mit aufzunehmen. Der Stadtrat verwies den Antrag in den Ältestenrat und in den Haupt- und Finanzausschuss.

12. Die FDP-Fraktion stellte den Antrag hinsichtlich der Nahwärmeversorgung auch über Geothermie nachzudenken und zu einer Informationsveranstaltung mit Nachbarkommunen und Experten einzuladen. Der Stadtrat folgte diesem Antrag.

13. Der Stadtrat beschloss das Einvernehmen zu Bauanträgen in der Friedrich-Ebert-Straße und im St.-Ambrogio-Ring.

Helmut Krethe