Der Stadtrat hat mit seiner Mehrheit in der konstituierenden Sitzung am 25. Juni 2019 beschlossen, drei Beigeordnete zu wählen, denen je ein Geschäftsbereich übertragen werden sollen.

Bei Amtsübernahme von Stadtbürgermeister Jertz am 21. Juni 2018 ist auf sein Bestreben durch den Stadtrat dem Beigeordneten Helmut Krethe der Geschäftsbereich Altstadt, Tourismus und Wirtschaftsförderung entzogen worden, da er diesen Geschäftsbereich selbst übernehmen wollte und eine solche Einsparung auch der Intention des Landesrechnungshofs entsprach.

Der Landesrechnungshof hatte in seinem Bericht zur Haushaltsführung der Stadt Oppenheim von Dezember 2017 deutlich gemacht, dass mindestens zwei von drei Geschäftsbereichen einzusparen sind, weil die Verbandsgemeinde gesetzlich verpflichtet ist, die Verwaltungsgeschäfte der Mitgliedsgemeinden zu führen. Als Beispiele nannte der Landesrechnungshof die Städte Montabaur, Diez und Hachenburg, die gänzlich ohne Geschäftsbereiche auskommen.

BLO-Vorsitzender und Stadtratsmitglied Helmut Krethe hatte daraufhin beantragt, es bei drei Beigeordneten mit zwei Geschäftsbereichen zu belassen, wie es seit einem Jahr in Oppenheim der Fall ist.

Die übergroße Mehrheit wollte dem nicht folgen, weil laut Stadtbürgermeister Jertz auch Bodenheim und Nierstein drei Beigeordnete mit drei Geschäftsbereichen haben. Bei diesem Argument wird jedoch übersehen, dass Bodenheim und Nierstein nicht annähernd so verschuldet sind wie Oppenheim. Und genau das ist der Punkt, auf den der Landesrechnungshof hingewiesen hat: Oppenheim ist hoch verschuldet und die Verwaltungsgeschäfte sind von der VG zu führen. Wenn die Stadtratsmehrheit zumindest diesen Teil des Rechnungshofberichts zu eigen machen würde, dürfte es keinen dritten Geschäftsbereich geben.

Noch vor einem Jahr war bei vielen Bürgern der Landesrechnungshofbericht nahezu ein „Heiligtum“. Jetzt allerdings sind die Folgen aus dem Bericht offensichtlich nicht mehr so schwerwiegend, dass man sich mit einem Federstrich darüber hinwegsetzt.

Helmut Krethe wird die Angelegenheit zur Prüfung der Kommunalaufsicht vorlegen.

25.6.2019