Wie nicht anders zu erwarten, hat die Kreisverwaltung entgegen der überwiegenden Mehrheit des Stadtrats vom 14.10.21 als Wahltermin für die Stadtbürgermeisterwahl nunmehr den Sonntag, 9. Januar 2022 und als Termin für eine evtl. Stichwahl den Sonntag, 23.1.2022 festgesetzt.

Der fraktionsübergreifende Antrag des Stadtrats ging dahin den Wahltermin zusammen mit der VG-Bürgermeisterwahl am 13.3.2022 festzulegen.
Gegen diesen Beschluss stimmte nur BLO-Stadtrat Helmut Krethe. Er schlug als Wahltermin den 9. Januar 2022 vor.
Als Begründung der Ablehnung des fraktionsübergreifenden Antrags hat Stadtratsmitglied Krethe im Stadtrat u.a. vorgetragen, dass der angedachte Termin 13. März eine nahezu Verdoppelung der Vakanzzeit des Stadtbürgermeisters bedeuten würde. Die Gemeindeordnung sieht im Falle eines Rücktritts des Stadtbürgermeisters eine Neuwahl innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor.
 
Mit genau dieser Begründung hat die Kreisverwaltung das Ansinnen des Stadtrats dann auch abgelehnt.