Aufnahme des Punktes "Anfragen von Ratsmitgliedern" in virtuellen Stadtratssitzungen zulässig 

Als die Einladung zur Stadtratssitzung der Stadt Oppenheim für den 16. Dezember letzten Jahres ins Haus kam, wunderte sich BLO-Stadtrat Helmut Krethe, dass in der Tagesordnung der Punkt "Anfragen" (von Ratsmitgliedern) fehlte.
 
Auf die entsprechende Frage in der Stadtratssitzung, warum dieser Tagesordnungspunkt fehlt, verwies Stadtbürgermeister Jertz auf die Verbandsgemeindeverwaltung.
Diese antwortete Krethe, dass sich der neue § 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung in Stadtrats-Videokonferenzen lediglich auf Punkte zu beschränken habe, deren Beschlüsse erforderlich seien. "Da Tagesordnungspunkte wie Einwohnerfragestunde und Anfragen keine erforderlichen Beschlüsse darstellen, wurde diese auch nicht auf die Tagesordnung aufgenommen", so die VG-Verwaltung wörtlich in einer Mailantwort an Helmut Krethe von Dezember letzten Jahres.
Krethe konnte dies nicht nachvollziehen, zumal sich der neue § 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung nur auf die Zulässigkeit von Stadtratsvideokonferenzen in Notsituationen bezieht. Deshalb wandte sich Helmut Krethe an die Kommunalaufsicht. Zu seiner Überraschung stützte die Kommunalaufsicht die Auffassung der VG-Verwaltung, dass der Tagesordnungspunkt "Anfragen" kein Beschlussgegenstand und dieser somit Präsenzsitzungen vorbehalten sei.
 
Auch mit dieser Antwort der Kommunalaufsicht wollte sich Helmut Krethe nicht zufrieden geben und wandte sich schlussendlich an das Innenministerium in Mainz.
 
Der Abteilungsleiter für Kommunales und Sport, Gunter Fischer, gab Krethe in seiner Antwort nun vollinhaltlich Recht. "Selbstverständlich ist es zulässig, den Tagesordnungspunkt Anfragen von Ratsmitgliedern auf die Tagesordnung von Videokonferenzen nach § 35 Absatz 3 der Gemeindeordnung zu setzen", so das Ministerium. Und weiter: "Wenn in einer solchen Notsituation außerhalb von Präsenzsitzungen Beschlüsse gefasst werden dürfen, muss erst Recht eine Befassung des Gemeinderats mit einfachen Beratungen oder Anfragen von Ratsmitgliedern möglich sein."
Helmut Krethe begrüßt die klarstellende Entscheidung des Innenministeriums, die genau seiner Rechtsauffassung entspricht.
 
"Das Recht von Ratsmitgliedern in Ratssitzungen mündliche Anfragen stellen zu dürfen, ist ein elementares Recht eines jeden Ratsmitglieds, insbesondere wenn man wie in meinem Fall keinen Fraktionsstatus hat", so Helmut Krethe abschließend.