1. Der Stadtrat hat im baurechtlichen Verfahren zum Bebauungsplan „Stadtrand-Ost, 2. Änderung“ zum Neubau eines Hallenbads die aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Privatpersonen, Behörden und der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis genommen. Es wurden lediglich unwesentliche Hinweise vorgetragen.

Der Stadtrat beschloss sodann den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung.

2. Der Stadtrat beschloss folgende Flächen als Flächen für öffentliche Ladinfrastruktur zu benennen und durch die Verbandsgemeinde in das Flächentool der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur einpflegen zu lassen: Postplatz; Bahnhofstr./Ecke Fischergasse; Bahnhofstr./Ecke Parkplatz Bahnhof; Dammstr. auf der Seite der Emondshalle; In den Weingärten/Ecke An der Bleiche; In den Weingärten/Ecke Herrnweiher. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt und sind teilweise auch für ein E-Carsheringkonzept interessant.

3. Aufgrund der Forderung des Landes beschloss der Stadtrat eine Reduzierung des Ausgabenumfangs und des Fördermittelbedarfs im Programm „Aktive Stadt – Lebendige Zentren.“ Folgende Maßnahme wird nicht mehr im Rahmen des Förderprogramms realisiert: Zolltorplatz (2./3. Bauabschnitt).
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend anzupassen und mit dem Land abzustimmen.
Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen ist der Mittelbedarf für die Maßnahmen deutlich angestiegen, was zu einem wesentlich höheren Fördermittelbedarf führen würde, Der Fördermittelrahmen würde dadurch gesprengt werden. Dies ist nicht im Sinne der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. 
Schon vor einem Jahr hatte der Stadtrat aus dem gleichen Grund Einsparungen vornehmen müssen und einige geplante Maßnahmen gestrichen wie z.B. Ausbau Backgasse, Turmstr., Rheintorgasse.

4. Der Stadtrat beschloss die Planung des Straßenausbaus Mainzer Str. ab Einmündung Steckengasse in Richtung Nierstein aufgrund der aktualisierten Pläne des Planungsbüros IGR und der Kosten- und Finanzierungsübersicht fortzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag zu stellen und eine Ausschreibung auf Grundlage der aktualisierten Pläne durchzuführen.

5. Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Beschlusses vom 11.10.2023 über die Neuanschaffung einer Toilettenanlage an der Burgruine. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat, die Verlegung des WC-Containers vom Zolltorplatz zum Standort Burgruine. Die Kosten werden sich einschl. neuer Sanitärobjekte auf ca. € 4.357,-- belaufen. Hinzu kommen möglicherweise noch die Kosten für die fachgerechte Entsorgung der alten WC-Containeranlage an der Burgruine. Zunächst soll versucht werden, die alte WC-Containeranlage zu veräußern, damit die Entsorgungskosten nicht zum tragen kommen.

6. Aus Anlass der 800-Jahr-Feier der Stadt Oppenheim im kommenden Jahr wird beim Nümerich-Asmus-Verlag eine durch den Oppenheimer Geschichtsverein herausgegebene Stadtgeschichte erscheinen. Der Stadtrat beschloss dem Geschichtsverein für dieses Projekt eine Zuwendung von € 4.000,-- zukommen zu lassen.

7. Die VG-Verwaltung hatte am 30.1.2024 eine Prüfung der Barkasse der Stadt Oppenheim vorgenommen. Es ergab sich ein nicht erklärbarer Fehlbetrag von genau € 300,--, der während der urlaubsbedingten Abwesenheit der Kassenverwalterin und der Stadtbürgermeisterin aufgetreten sein soll.
Bereits bei der Kassenprüfung 2021 wurde die Buchführung der Stadt bemängelt, da sie unübersichtlich und nur schwer nachvollziehbar war. Die Barkasse der Stadt wurde im Anschluss an die Kassenprüfung aufgelöst.

8. Der Stadtrat beschloss einen Grundsatzbeschluss zur Geschäftsordnung dergestalt, dass die digitale Sitzungsteilnahme abwesender Rats- und Ausschussmitglieder künftig möglich gemacht wird. Details werden im Haupt- und Finanzausschuss besprochen.

9. Die Kostenberechnung des Anbaus der Kindertagesstätte Gänsaugraben beläuft sich incl. der Statikprüfung nach Mitteilung der Stadtbürgermeisterin auf ca. € 400.000,-- .

10. Der Bauausschuss beschloss, den Lohnunternehmer Schiller mit der Bearbeitung des Weges zum Turnacker zu beauftragen. Die Kosten werden sich auf ca.               € 10.100,-- belaufen.



Helmut Krethe