Aufgrund der Beschwerde des BLO-Vorsitzenden Helmut Krethe gegen den AZ-Redaktionsleiter der Landskron-Redaktion, Ulrich Gerecke, hat der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats die AZ-Redaktion kritisiert und einen „Hinweis“ ausgesprochen.

Zum AZ-Artikel vom 21.5.2019, der wenige Tage vor der Kommunalwahl erschien („Werner: Krethe mobbt mich“), stellt der Beschwerdeausschuss des Presserats fest, dass ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt gegeben ist.

Der Beschwerdeausschuss teilt Krethe`s Auffassung, wonach angesichts der massiven Vorwürfe von Frau Werner – die im Artikel noch durch die Wiedergabe in der Überschrift besonders hervorgehoben wurde, Krethe zwingend vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben gewesen wäre. Dies hat Herr Gerecke nicht getan.

Dass dies unterblieb, stellt laut Presserat einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht des Pressekodex dar.

Im Übrigen bestreitet Helmut Krethe nach wie vor die Mobbingvorwürfe der Frau Werner, die von ihr auch nicht substantiiert vorgetragen wurden.

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