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Die Kommunalaufsicht hat nach einer Mitteilung des Fachbereichsleiters Herrn Buch mitgeteilt, dass nach zwischenzeitlicher Stellungnahme der Stadt Oppenheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz und nach Prüfung der Angelegenheit die Kommunalaufsicht von kommunalaufsichtlichen Maßnahmen absehen wird. Damit ist der Weg frei, der dritten Beigeordneten einen Geschäftsbereich zu übertragen.

Die Kommunalaufsicht weist aber auch darauf hin, dass die Stadt Oppenheim weiterhin gehalten ist, die gebotenen Anstrengungen zur Verbesserung des Haushalts sowie zur Rückführung der hohen Verschuldung zu unternehmen.
 
Helmut Krethe dazu: aufgrund der Einlassung des Rechnungshofs zur Haushaltsführung der Stadt Oppenheim von Dezember 2017 und insbesondere zum Urteil des Rechnungshofs, dass drei Geschäftsbereiche aufgrund der Haushaltslage der Stadt zuviel seien, war die Auffassung der BLO, dass der Ratsbeschluss vom 25. Juni zwar rechtmäßig, aber unzweckmäßig sein könnte. Daher ist von Helmut Krethe die Kommunalaufsicht mit der Bitte um Prüfung des Ratsbeschlusses eingeschaltet worden. Die Kommunalaufsicht hat daraufhin die Stadt gebeten, zunächst von der Übertragung eines Geschäftsbereichs auf die dritte Beigeordnete Abstand zu nehmen. Ich kenne zwar nicht die Stellungnahme von Stadt und VG im Wortlaut, gehe aber davon aus, dass die Kommunalaufsicht alle Argumente gewichtet hat. Die Entscheidung der Kommunalaufsicht habe ich zu respektieren.