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Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.6.2019 mit großer Mehrheit beschlossen, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern die Geschäftsbereiche von bisher zwei auf drei zu erhöhen und den drei Beigeordneten je einen Geschäftsbereich zukommen zu lassen.
BLO-Vorsitzender und Stadtratsmitglied Helmut Krethe beantragte im Stadtrat erfolglos, es bei der bisherigen Regelung (drei Beigeordnete und zwei Geschäftsbereiche) zu belassen.
Hintergrund ist der Landesrechnungshofbericht von Dezember 2017, in dem der LRH die Bildung von Geschäftsbereichen in der Stadt Oppenheim für entbehrlich hält, weil laut Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Mitgliedsgemeinden von der Verbandsgemeinde zu erfüllen sind. Der Landesrechnungshof ist der Auffassung, dass zumindest zwei von drei Geschäftsbereichen einzusparen seien. Dagegen ist Helmut Krethe der Auffassung, dass es in der Stadt Oppenheim durchaus zwei Geschäftsbereiche geben solle.
Krethe hat daher den Stadtratsbeschluss zur Bildung von drei Geschäftsbereichen der Kommunalaufsicht und dem Landesrechnungshof mit der Bitte um Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zugeleitet.
In der nächsten Stadtratssitzung am kommenden Mittwoch (10. Juli) sollte eigentlich ein Beschluss zur Übertragung eines Geschäftsbereichs auf die dritte Beigeordnete gefasst werden. Aus der Beschlussvorlage ist nunmehr eine Unterrichtungsvorlage der Verbandsgemeindeverwaltung geworden. Hierin teilt die VG-Verwaltung mit, dass die Kommunalaufsicht die Änderung der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Bericht des Rechnungshofs prüft und daher empfohlen wird, von der Beschlussfassung zur Zustimmung der Übertragung eines Geschäftsbereichs auf die dritte Beigeordnete bis zum Abschluss der kommunalaufsichtlichen Prüfung abzusehen. 
„Wir erwarten gespannt das Prüfungsergebnis“, so BLO-Vorsitzender Helmut Krethe abschließend.