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1. Anlass dieser Stadtratssitzung war die Festlegung des Wahltermins zur Stadtbürgermeisterwahl. Herr Stadtbürgermeister Jertz hat zum Ablauf des 30. September 2021 sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt.

Gemäß § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung soll die Neuwahl des Stadtbürgermeisters innerhalb von drei Monaten erfolgen. Das wäre spätestens Ende Dezember d.J. der Fall.

Aufgrund der Weihnachtszeit und der Zeit des Jahreswechsels hatte die Kommunalaufsicht eine Verlängerung der gesetzlichen Frist bis zum 9. Januar 2022 signalisiert.

Es gab in der Stadtratssitzung einen fraktionsübergreifenden Antrag für einen späteren Wahltermin, nämlich den 13. März 2022. Dieser wurde in sechs Punkten begründet: es gab von der Amtsniederlegung zur Vorbereitung einer Neuwahl nur eine kurze Zeit; dieses Argument wurde weiter unterlegt mit den Herbst- und Weihnachtsferien; für den 13. März 2022 sei doch ohnehin die VG-Bürgermeisterwahl und dann könne man doch die Stadtbürgermeisterwahl mit dieser zusammenlegen; zwei Wahltermine lasse eine deutlich geringere Wahlbeteiligung erwarten; die Wahllokale könnten nicht mit ausreichend Personal besetzt werden; die drei Beigeordneten haben erklärt die ordnungsgemäße Verwaltung der Stadt Oppenheim bis zum 13. März 2022 sicherzustellen.

BLO-Stadtrat Helmut Krethe überzeugte keine dieser sechs Gründe. Die meisten ehrenamtlichen Bürgermeister, die vom Amt zurücktreten, machen dies entweder ohne oder auch nur mit einer kurzen Ankündigungszeit. Der Gesetzgeber kennt keine Kündigungsfrist von ehrenamtlichen Bürgermeistern.

Die Herbstferien enden am 24. Oktober. Bis zum 20. Dezember sind keine Ferien. Parteien und Wählergruppen haben im November ausreichend Zeit Kandidaten zu präsentieren. Die WfO hat dies bereits getan und eine Kandidatin ins Rennen geschickt.

Eine Zusammenlegung der Stadtbürgermeisterwahl mit der VG-Bürgermeisterwahl am 13. März 2022 würde bedeuten, die gesetzliche Drei-Monats-Frist zur Wahl eines Stadtbürgermeisters um fast die doppelte Vakanzzeit hinauszuschieben. Das wären nämlich 5 ½ Monate nach Rücktritt des Stadtbürgermeisters Jertz und stünde somit gegen die Gemeindeordnung.

Das Argument der deutlich geringeren Wahlbeteiligung ist leider bei Kommunalwahlen so. Man kann nur an die Wählerinnen und Wähler appellieren, das Wahlrecht wahrzunehmen. Das bleibt jedoch immer eine individuelle Entscheidung.

Sicher räume ich ein dass es bei der Personalbesetzung von Wahllokalen zu Schwierigkeiten kommen könnte. Dann müssen VG-Bedienstete aushelfen. Diese Möglichkeit gibt § 5 des Kommunalwahlgesetzes her. Da am ursprünglich angedachten Wahltermin 9. Januar 2022 in der VG nur eine Wahl stattfände, nämlich in Oppenheim, könnten VG-Bedienstete einfach dienstverpflichtet werden.

Das Argument, dass die ordnungsgemäße Verwaltung durch die drei Beigeordneten bis zum Wahltermin 13.3.22 gesichert ist, ist besonders köstlich. Bedeutet das etwa, dass die ordnungsgemäße Verwaltung ab 14. März nicht mehr sichergestellt ist? Das ist damit natürlich nicht gemeint. Die Fraktionen wollten zum Ausdruck bringen, dass die Beigeordneten sich besonders in die Arbeit „reinhängen“. Das ist auch lobenswert, jedoch kein sachgerechter Grund um § 53 Absatz 5 der Gemeindeordnung auszuhebeln.

BLO-Stadtrat Helmut Krethe mutmaßte in der Sitzung, dass eine weitere Verlängerung der Stadtbürgermeisterwahl bis zur Neuwahl des VG-Bürgermeisters im März 2022 durch die Kommunalaufsicht nicht mitgetragen werden würde, weil dann die 3-Monats-Frist fast verdoppelt würde.

Letztendlich wurde über Krethe`s Argumente von den Stadtratsfraktionen hinweggesehen und der Stadtrat beschloss der Kommunalaufsicht als Wahltermin Sonntag, den 13. März 2022 sowie für eine evtl. Stichwahl Sonntag, den 27. März 2022 vorzuschlagen.

2. Die Beigeordnete Frau Rautenberg teilte mit, dass nach einem Bescheid des Landes Rheinland-Pfalz die Stadt Oppenheim in das Förderprogramm „Gut wohnen in der Region“ aufgenommen und bis 2024 vom Land gefördert wird. Mit einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung können wir Rahmenbedingungen schaffen ohne weiteren Flächenverbrauch zusätzlich Wohnraum zu schaffen. Oppenheim ist eines der fünf Pilotenstädte und bekommt Unterstützung vom Land in Form von Beratungsleistungen.

3. Die Beigeordnete Frau Franz kündigte an zum 1.3.2022 ihr Amt als Beigeordnete aus gesundheitlichen Gründen aufzugeben.

Helmut Krethe