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Die Stadtratssitzung fand per Videokonferenz statt.

1. Als Nachfolger von Robert Loos (SPD-Fraktion) wurde Marlon Suarez als neues Ratsmitglied von Stadtbürgermeister Jertz verpflichtet.

2. Da mit Wirkung vom 1.4.2021 Frau Silke Rautenberg (AL-Fraktion) als Nachfolgerin von Rainer Ebling neue Erste Beigeordnete wurde, wurden die Geschäftsbereiche der Beigeordneten verändert:

Frau Rautenberg übernimmt die Geschäftsbereiche Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt. Die Zweite Beigeordnete Frau Pohl hat nunmehr die Geschäftsbereiche Tourismus und Wirtschaftsförderung inne und die Dritte Beigeordnete Frau Franz zeichnet die Verantwortung über die Geschäftsbereiche Soziales, Bildung und Liegenschaften. Dem einhergehend werden auch die städtischen Ausschüsse entsprechend umbenannt. Die Hauptsatzung wurde diesbezüglich geändert.

BLO-Stadtrat Helmut Krethe bedauert, dass aus dem bisherigen Bereich Stadtentwicklung und Bauen der Bereich Digitalisierung in den neuen Geschäftsbereichen nicht mehr enthalten ist. Stadtbürgermeister Jertz teilte mit, dass er selbst den Bereich Digitalisierung übernommen habe.

3. Der Stadtrat beschloss dem TV Oppenheim aus den Mitteln der Integrationspauschale die vollen Kosten in Höhe von € 5.436,57 für die Anschaffung einer Airtrackbahn zu zahlen. Die Airtrackbahn kann alleine durch ca. 280 Mitglieder der Turnabteilung in der entsprechenden Altersklasse genutzt werden. Außerdem kann diese Bahn auch z.B. für das Ferienprogramm der VG genutzt werden und erfüllt damit den Zweck der Integration. Bei der Airtrackbahn handelt es sich um ein Gerät, welches eine Mischung aus Bodenbahn und Trampolin darstellt. Hier kann vieles ausprobiert und versucht werden, ohne auf dem harten Boden aufzuschlagen. Die Bahn soll 15 Meter lang und 2 Meter breit sowie 30 cm hoch sein.

4. „Stadtgrün“ ist ein bundesweit aktuelles Thema und greift die drängenden gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen und gestalterischen Herausforderungen in unseren Kommunen auf. „Stadtgrün“ wirkt sich positiv aus auf das innerörtliche Stadtklima und die Naturvielfalt, erhöht die Verdunstungskühlung, was die sommerliche Hitzebelastung verringern hilft. Die Stadt Oppenheim verfolgt daher für die Altstadt das Ziel, bestehende Grünflächen zu erhalten, zu erweitern und qualitativ zu verbessern. Auch die Verbesserung des Wohnumfeldes kommt eine große Bedeutung zu.

Der Stadtrat beschloss daher im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt – Lebendige Zentren“ ein Gesamtkonzept zu beauftragen, das Potenziale für die Entwicklung von Grünflächen und die grüne Infrastruktur in der Altstadt erkennt, bewertet und entwickelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Förderantrag für das Jahr 2021 Mittel für dieses Gesamtkonzept in Höhe von € 25.000,-- zu beantragen.

Als erste Einzelmaßnahme soll der Neubau einer Toilettenanlage und einer Randbegrünung für den Postplatz in die Prioritätenliste nach vorne gezogen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt die Planungsleistungen auszuschreiben. Für die Bewohner der Bahnhofstr. 10 sind planerisch Ersatzparkplätze und ein Standort für Müll an geeigneter Stelle nachzuweisen. Hierfür ist vorrangig die unbebaute Fläche des Anwesens Bahnhofstr. 10 vorzusehen, um die Einschränkungen für die zu planende Grünfläche möglichst gering zu halten. Zusätzlich notwendige Stellplätze auf dem städtischen Grundstück sollen dann an die Nutzer verpachtet werden. Die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Zolltorplatzes nebst Toilettenanlage und Begrünung Postplatz sollen laut Planung ca. € 600.000,-- incl. Umsatzsteuer betragen.

5. Gem. der Ehrenamtsförderrichtlinie des Landkreises Mainz-Bingen hat der Stadtrat beschlossen, folgende Vereine für Zuwendungen aus der Förderrichtlinie vorzuschlagen: Priorität 1: Angelsportverein Oppenheim (Entschlammung Sandloch sowie die Ertüchtigung vorhandener Schutzgebiete und die Schaffung neuer Bereiche für Amphibien und Ringelnattern); Priorität 2: Turnverein Oppenheim (Anschaffung eines neuen Fahrzeugs mit neun Sitzplätzen); Priorität 3: Bogensport Club Oppenheim (Sanierung des maroden Asbest-Welldachs der Vereinshalle und des Toilettenanbaus als auch die Entsorgung der Asbest-Welldachplatten). Die Vereine können mit einem Zuschuss von jeweils 65 % der zuwendungsfähigen Kosten rechnen, wenn sie vom Landkreis eine Förderung erhalten.

6. Nach der Novelle des Kindertagesstättengesetzes sollen die Träger der Kita`s anstatt 12,5 % künftig nur noch 11 %  an den Personalkosten der Kita`s tragen. Ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Kreisverwaltung und der Stadt ist zwischenzeitlich geschlossen worden.

7. Der Stadtrat beschloss die Anschaffung einer neuen Telefonanlage für das Rathaus, da die bisherige Anlage veraltet ist und massive Verbindungsprobleme aufwies. Der Anschaffungswert einer neuen TK-Anlage wird auf ca. € 10.000,-- taxiert. Es soll auch ein Wartungsvertrag für 60 Monate abgeschlossen werden.

8. Mit der Denkmalbehörde Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz wurde der Nutzungsvertrag für die Nutzung der Burgruine Landskron für die Zeit bis zum 31.3.2026 verlängert. Die Stadt darf das Gelände als Besichtigungsmonument und Veranstaltungsstätte weiterhin nutzen. Die Stadt übernimmt für das Land die Reinigung der Burgruine auf eigene Kosten und die Verkehrssicherungspflicht.

9. Zum Bauantrag Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten und einer Spielhalle in der Gartenstr. 3 hat der Stadtrat beschlossen das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Die Zustimmung zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielhalle wurde allerdings verwehrt.

10. Wesentlicher Punkt der Stadtratssitzung war die Regelung der Zuwegung zum Strandbad und die Nutzung der Festwiese. Nach langer Diskussion wurde eine pragmatische Lösung gefunden, die allerdings wieder nur als eine Übergangslösung angesehen werden kann. Demnach soll ein Wachdienst zur Regelung der Zufahrt und der sicherheitstechnischen Kontrolle des Strandbereichs für das Jahr 2021 bis zu einer Höhe von € 8.000,-- beauftragt werden. Der überplanmäßigen Ausgabe wurde zugestimmt. Nach Abschluss der Badesaison soll eine Bewertung der getroffenen Maßnahmen erfolgen. Dabei sollen sowohl die Effizienz der ablauforganisatorischen Maßnahmen wie auch die wirtschaftliche Bilanz beleuchtet werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse soll das Konzept einfließen in die Gesamtkonzeption "Parken in Oppenheim“.

11. Der Stadtrat beschloss die Umwidmung der städteeigenen Fläche Festwiese (gemeindliche Grünfläche) in eine öffentliche Verkehrsfläche. Nach dieser Umwidmung sollen dort Stellplätze eingerichtet werden. Das WOMO-Land soll derzeit noch erhalten bleiben.

12. Die WfO-Fraktion stellte den Antrag zur Überprüfung der Satzung über die Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen und des Zubehörs im Altstadtbereich der Stadt Oppenheim, auch Erhaltungs- und Gestaltungssatzung genannt. Diese soll überarbeitet werden hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien sowie energetischer Maßnahmen an den Gebäuden. Der Stadtrat stimmte dem Antrag im Grundsatz zu und verwies diesen in den Fachausschuss.

13. Stadtbürgermeister Jertz teilte mit, dass die Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2021 genehmigt hat.

Helmut Krethe