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WARNUNG

Die nachfolgende E-Mail der Anwaltskanzlei Ahrens aus Potsdam ist ein Fake. Dies haben Recherchen ergeben. 
Wer eine solche E-Mail bekommt, sollte keinesfalls den geforderten Geldbetrag zahlen.

Helmut Krethe

Herr
Helmut Krethe Geb. 10.02.55

Im Grohfuß 8

55276 Oppenheim

Deutschland

-Vorab per Mail-

 

Ihr Zeichen:  LKZ/2019-PZ2923111

Sehr geehrte (r) Herr Helmut Krethe,

die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 19.02.19 08:52  zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 200,10 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten   (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 19.02.19 08:52

 

Gesamtforderung:

Zahlungen sind nur an die den Gläubiger M. BESER möglich.

             110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
                 18,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
                 70,81 EUR Rechtsanwaltskosten
            200,10 EUR Gesamtforderung  per 31.10.2019

 

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSGEmpfänger: M. BESER
Iban: GB20 REVO 0099 7052 0472 00
Verwendungsszweck: LKZ/2019-PZ2923111
Betrag: 200,10 EUR

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
  bei der örtlichen Behörde erstatten.

- (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
- Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
   Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

  

Anwaltsbüro Ahrens

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Tel: 030-233 22196
Tel: 030-209 66977