Drucken
Zugriffe: 231

1. Haupttagesordnungspunkt war die Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zur 3. Teilfortschreibung des Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe.

Demnach wird die Bereitstellung ausreichender Gewerbeflächen für Gewerbeansiedlungen in der Region begrüßt. Die Ausweisung des Rhein-Selz-Parks als Vorrangbereich für Gewerbe ist aufgrund der besonderen infrastrukturellen Lage und dem kooperierenden Mittelzentrum Nierstein mit der 71 ha Fläche als sehr gut geeignet anzusehen.
Bei dem Vorhaltegebiet Photovoltaik im Bereich der Gemarkung Guntersblum in der Gesamtgröße von 45 ha erhebt die Stadt Oppenheim Bedenken zur Ausweisung der Fläche. Das Gebiet liegt im Bereich des Schutzguts Wasser. Die Sturzflutgefahrenkarte des Landes zeigt für einen kleineren Teilbereich in Guntersblum eine Überflutung an.
Beim Schutzgut Landschaft muss beachtet werden, dass der Bereich Guntersblum im Regionalen Grünzug liegt. Außerdem sollten auch die Aspekte des Landschaftsbildes insbesondere als kulturhistorische Bedeutung berücksichtigt werden (historische Kulturlandschaft „Oppenheimer Rheinniederung“).
Dem Stadtrat war es wichtig zu betonen, dass landwirtschaftliche Flächen unter besonderen Schutz gestellt werden, d.h. es soll ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Photovoltaik und Landwirtschaft hergestellt werden.

2. Der Stadtrat beschloss die Teilnahme der Stadt Oppenheim an der partnerschaftlichen Entschuldung der Kommunen des Landes Rheinland-Pfalz und ermächtigte die Stadtbürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vertragsdokumente.
Mit diesem Landesprogramm übernimmt das Land Liquiditätskredite der Kommunen, die sich über Jahre aufgestaut haben, um auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen. 
Gemäß der Neuregelung der Gemeindeordnung müssen die Kommunen mit dem Haushalt 2024 beginnend 1/30 ihrer Liquiditätsverschuldung pro Jahr zurückführen. Um gerade die besonders verschuldeten Kommunen mit dieser Aufgabe nicht in die Handlungsunfähigkeit zu treiben, unterstützt das Land diese Kommunen mit Einzelübernahmen von Teilen der Verschuldenssumme.
Die Entschuldungssumme, die das Land für die Stadt Oppenheim übernimmt, beträgt € 12.517.600,-- . Der nach der Entschuldung verbleibende Liquiditätskreditbestand von ca. € 3 Mio. ist jährlich mit 1/30 zurückzuführen.

3. Der Stadtrat beschloss einstimmig eine Resolution „Offenheit, Toleranz und Demokratie“. Die Fraktionen des Stadtrats setzen sich für eine tolerante, offene und auf den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie fußenden Gesellschaft ein. Sie bekennen sich zu ihrer Verantwortung, für eine offene und plurale Gesellschaft einzustehen und stellen sich gegen jede Form von politischem und religiösem Extremismus. Hass, Ausgrenzung, Antisemitismus, Rassismus und Gewalt gegen Andersdenkende haben keinen Platz in unserer Stadt. Freiheit, Toleranz und Demokratie als Grundwerte müssen für uns alle unverhandelbar sein.

Helmut Krethe