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1. Für Frau Manuela Keitel (SPD) rückt Frau Bianca Zöller (SPD) in den Rechnungsprüfungsausschuss nach.

2. Die Landesregierung hat im Mai d.J. die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen.

Dies bedeutet für die Städte und Gemeinden, dass die Satzungen über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge angepasst bzw. neu aufgestellt werden müssen. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.9.22 getan und die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die Satzung wird ausgefertigt.

Oppenheim wird demnach in zwei Abrechnungseinheiten aufgeteilt. Damit wird gewährleistet, dass sich ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil für die beitragsbelastenden Grundstücke ergibt. Die Aufteilung ergibt sich aus dem Verlauf der Bahnlinie von Norden nach Süden (östlich der Bahn und westlich der Bahn).

Der Gemeindeanteil für Straßenausbaubeiträge soll in beiden Abrechnungseinheiten jeweils 30 % betragen, so dass 70 % auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden sollen. Zu diesem 30 %-Anteil gab es Diskussionen und weitergehende Fragen, die die VG-Verwaltung zu beantworten hat. Deshalb wurde eine Beschlussfassung ausgesetzt und vertagt.

3. Die Vertragslaufzeit des bestehenden Wartungs- und Unterhaltungsvertrages für die Straßenbeleuchtung endet am Jahresende. Gemäß dem Vergaberecht muss der Vertrag neu ausgeschrieben werden. Der Stadtrat beschloss, den bisherigen Vertrag mit EWR Worms um ein Jahr bis zum 31.12.2023 zu verlängern und die Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten im Jahr 2023 mit Vertragsbeginn 1.1.2024 auszuschreiben. Hierzu wird ein Planungsbüro beauftragt.

Ebenso beschloss der Stadtrat die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Es wird mit Umrüstungskosten von € 131.500,-- für das Gebiet der Stadt zu rechnen sein. Die Umrüstung soll im kommenden Jahr erfolgen. Mögliche Fördermittel soll die Verwaltung beantragen.

4. Der Stadtrat beschloss einen Vergabewettbewerb Objektplanung zum Umbau der Küche und Anbau Personalraum der Kita Gänsaugraben. Die Umbaukosten werden von der VG-Verwaltung mit ca. € 110.000,-- geschätzt.

5. Die Stadt Oppenheim verzeichnet aufgrund ihrer guten verkehrlichen Anbindung sowie der direkten Nachbarschaft zur Metropolregion „Rhein-Main-Gebiet“ in den letzten Jahren einen hohen Wohndruck mit entsprechender Immobilienpreissteigerung. Mit einer Quotenregelung soll dem wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum besser befriedigt sowie verbesserte Innenentwicklungspotentiale aktiviert und entwickelt werden. Der Stadtrat beschloss daher die Festlegung einer Quotenregelung für die Bereiche Kette/Saar und Vorstadt, wonach bei Neubauvorhaben mindestens 20 % der entstehenden Wohnfläche als geförderter Wohnraum entstehen soll.

6. Der Stadtrat beschloss unter Berücksichtigung der Verhältnisse von Durchgangs- und Anliegerverkehr für die Verkehrsanlagen Treibergasse mit Teilstück Welschdorfgasse und Katharinenstraße mit Rittergasse einen Gemeindeanteil der Sanierungskosten auf 40 % festzulegen.

7. Der Stadtrat beschloss im Grundsatz eine Überplanung der Gesamt-Friedhofsanlage, die Ausschreibung von Honorarleistungen sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln hierfür für den Finanzhaushalt 2023 in Höhe von € 120.000,-- .  Ziel der Überplanung soll sein, den Friedhof zukunftssicher an die sich veränderte Bestattungs- und Trauerkultur anzupassen und Flächenfehlbelegungen und –entwicklungen zu vermeiden bzw. zu korrigieren.

Hierzu sind nachfolgende Leistungen erforderlich: Erfassung und Analyse der Ist-Situation unter Berücksichtigung von Bestattungskennzahlen, Bodengutachten, Grabablaufplänen, Barrierefreiheit; Überplanung der Friedhofsanlage auf Basis des Bestattungsbedarfs; Erarbeitung neuer, an die Planung angepasste rechtssichere und verständlichere Satzungstexte und Überarbeitung einer neuen Gebührenordnung.

Ebenso beschloss der Stadtrat ab Beginn des Haushaltsjahres 2023 die Friedhofsgebühren aus der Haushaltssatzung auszugliedern und eine  Friedhofsgebührensatzung zu erlassen, um künftig flexibler auf Gebührenänderungen reagieren zu können.

8.  Das neue Kita-Zukunftsgesetz regelt im Vergleich zu dem davor geltenden Kindertagesstättengesetz eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels.  Diese Neuregelung hat zu einem erhöhten Bedarf an pädagogischen Fachkräften geführt, der derzeit durch den Arbeitsmarkt, und damit auch für die Kita Herrnweiher, nicht immer völlig befriedigt werden kann. Das Haus 2 der Kita Herrnweiher wird künftig mit bis zu 25 Plätzen für die Altersgruppe der Kinder von 3 bis 6 Jahren und einer Hortgruppe mit bis zu 25 Plätzen für die Altersgruppe ab Schuleintritt bis zum 14. Lebensjahr geführt. Die Unfallkasse hat diverse Baumängel im Hortgebäude festgestellt, die innerhalb eines Jahres zu beseitigen sind.

9. Der Stadtrat beschloss das Einvernehmen zu einer privaten Baumaßnahme in der Carl-Koch-Straße.

Helmut Krethe