Drucken
Zugriffe: 1836

Die Stadtratssitzung fand auf Veranlassung der Kommunalaufsicht statt.

1. Grund für die Stadtratssitzung war auf Veranlassung der Kommunalaufsicht die erneute Beschlussfassung über die Entlastung des Stadtbürgermeisters, der Beigeordneten, des VG-Bürgermeisters und der VG-Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018 .

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 3.2.2022 die Entlastung des ehem. Stadtbürgermeisters Held und des VG-Bürgermeisters Penzer abgelehnt. Die Verbandsgemeinde hat diesen Beschluss beanstandet und die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Die Kommunalaufsicht beanstandete zum einen den Entlastungsbeschluss der Beigeordneten der Stadt und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, weil u.a. der Stadtbeigeordneten Pohl unter Mitwirkung ihrer Schwiegertochter Frau Mathäs, die zugleich Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses ist, die Entlastung erteilt worden ist. Dieser Beschluss wurde von der Kommunalaufsicht gem. § 121 der Gemeindeordnung beanstandet, da das Mitwirkungsverbot nicht eingehalten wurde.

Der Stadtrat hat nunmehr unter Beachtung des Mitwirkungsverbots den Entlastungsbeschluss in seiner Sitzung am 9.6.2022 wiederholt.

Das strikte Mitwirkungsverbot des Stadtratsmitglieds und Mitglieds des Rechnungsprüfungsausschusses Frau Mathäs ist nach der Gemeindeordnung konsequent zu beachten, so die Kommunalaufsicht. Diese rät auch zu einer geänderten Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses.

Zum anderen hatte die Kommunalaufsicht rechtliche Bedenken gegen die Verweigerung der Entlastung des VG-Bürgermeisters Penzer durch den Stadtrat wegen Rechtsverletzung geltend gemacht. Zur Vermeidung kommunalaufsichtlicher Maßnahmen hatte die Kommunalaufsicht empfohlen eine erneute Beschlussfassung über die Entlastung des VG-Bürgermeisters herbeizuführen. Gründe für die Verweigerung der Entlastung können nur Tatsachen sein, die die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung betreffen, so die Kommunalaufsicht. Solche schwerwiegenden Gründe, die eine Verweigerung der Entlastung rechtfertigen, liegen allerdings nicht vor.

Auch hier hat der Stadtrat einen erneuten Beschluss gefasst und den VG-Bürgermeister mehrheitlich für das Haushaltsjahr 2022 entlastet.

2. Im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Haushaltsstelle „Stadtsanierungsmaßnahmen – im Bau“ für die Straßen Treibergasse, Katharinenstraße, Rittergasse und Welschdorfgasse hat der Stadtrat überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 263.371,39 beschlossen. Dieser Beschluss musste gefasst werden, weil die Leistungen erbracht wurden. Dennoch ist der Stadtrat fassungslos, da es seitens der Verbandsgemeindeverwaltung offensichtlich zu keinem Kostencontrolling bzw. Projektüberwachung gekommen ist. Der Stadtrat hat daher weiter beschlossen, in die nächste Sitzung die Vertreter der VG-Finanz- und Bauabteilung, den Bauleiter Mensebach und den Sanierungsberater Lösch einzuladen, die dann Rede und Antwort zu stehen haben. Insbesondere soll geklärt werden, wie die Mehrkosten zustande kamen und wer und wann davon gewusst hat und warum die Stadt bzw. der Stadtrat nicht zeitnah informiert wurden.

3. Die Abwasserleitungen in der Kindertagesstätte Herrnweiher sind in einem sehr schlechten Zustand. Mehrfach im Jahr kommt es hier zu Rohrverstopfungen oder kleineren Brüchen der Leitung, deren Reparatur allein seit dem Jahr 2020 Kosten in Höhe von € 4.624,-- verursacht haben. Im Rahmen einer erneuten Verstopfung wurden die Rohre mit einer TV-Kamera befahren und ein weiterer Rohrbruch auf dem Außengelände festgestellt.

Der Stadtrat beschloss daher einstimmig, die Aufträge zur Reparatur der defekten Abwasserleitungen im Außenbereich der Kita Herrnweiher sowie im Kriechkeller zum Gesamtbruttopreis von € 5.021,80 an die Firma Grün Kanalservice, Nieder-Olm, zu vergeben.

Helmut Krethe